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Barbara Ruhsmann: Blitzlicht in die Historie I – Geburtsstunde des Wohnbauförderungsbeitrags
Barbara RuhsmannAllgemein
Blitzlicht in die Historie I:
Geburtsstunde des Wohnbauförderungsbeitrags
Aus der Sitzung des Nationalrates vom 7. Juli 1954
7. Juli 1954: Im Parlament wird über eine Abänderung des Bundesgesetzes zur Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrags debattiert. Seit 1951 ist es in Österreich Gesetz, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag leisten. Doch die lukrierten Mittel reichten bei weitem nicht aus, um den Wiederaufbau rasch voranzutreiben. Die Gesetzesvorlage, welche nun ins Parlament kommt, sieht vor, dass 1 % des Einkommens je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Wohnbauförderung eingehoben wird. Die Vorlage wurde von SPÖ und ÖVP gemeinsam ausgearbeitet und wird in dieser Sitzung beschlossen. Bis heute wird der Wohnbauförderungsbeitrag auf Basis dieses Gesetzes eingehoben.
Ausgangssituation
Tausende von Wohnungen wurden im Krieg zerstört, „in Wien allein waren es 86.000 Wohnungen“ beklagt Felix Slavik (SPÖ). Und führt aus: „Als Grundlage müssen wir sehen, daß mehr als 200.000 Wohnungen in Österreich fehlen und daß wir vor allem qualitativ sehr schlechte Wohnungen haben.“ Dazu kommt, dass noch immer Tausende von Kriegsflüchtlingen in Barackenlagern leben. Franz Honner (Wahlgemeinschaft Österreichische Volksopposition, vormals KPÖ) findet dazu drastische Worte: „Zirka 70.000 bis 80.000 Familien sind in Notstandswohnungen, davon der größte Teil in Barackenwohnungen, darunter auch in solchen, die noch aus der Zeit des ersten Weltkrieges stammen, untergebracht. Viele tausende Menschen hausen in Asylen und Elendsquartieren.“ Franz Prinke (ÖVP) weist darauf hin, dass ohne „öffentliche Hilfe“ privater Wohnungsbau unmöglich sei. „Es ist deshalb notwendig, hier den Privaten eine entsprechende Hilfe angedeihen zu lassen“. Der ÖVP ist es ein Anliegen, sowohl Baukostenzuschüsse als auch die Option auf Eigentum bei geförderten Wohnungen im Gesetz festzuschreiben.
Das großkoalitionäre Gesetz sieht demnach folgende Verteilung der Fördermittel vor:
„Das Gesetz bestimmt nämlich, daß ein Viertel der Förderungsmittel in erster Linie zur Beseitigung des Barackenelends reserviert sein muß. (…) Das zweite Viertel der Mittel ist für die Gemeinden zum Bau von Volkswohnungen bestimmt. (…) Für die gemeinnützigen Baugenossenschaften und Vereine ist das dritte Viertel bestimmt, während das letzte, das vierte Viertel den privaten Bauwerbern zur Verfügung steht.“ (Berichterstatter Rudolf Marchner, SPÖ)
Weltanschaulicher Hintergrund
Sehr oft fällt in dieser Nationalratssitzung vom 7. Juli 1954 das Wort „Opfer“, das man der österreichischen Bevölkerung mit diesem Beitrag zumute. Ein „Opfer“, das aber notwendig sei, um den vom Krieg „so hart Betroffenen“ zu helfen. Felix Slavik betont, „daß es heute in der ganzen Welt und in allen Ländern üblich ist, daß man Solidarität übt, nämlich Solidardität jener, die noch etwas leisten können, für jene, die noch ärmer sind. Nichts anderes ist das In-Anspruch-Nehmen von Steuermitteln, um Wohnraum zu schaffen.“
Franz Prinke wiederum argumentiert die Förderung von Eigenheimen so: „Der Besitz an der Wohnung, am Siedlungshäuschen verpflichtet den einzelnen Menschen ja nicht nur, sich dieses Eigentums zu bedienen, sondern (…) verpflichtet den Menschen auch seiner Heimat, seinem Vaterland, weil wir ihm (…) ein Stück Heimaterde in sein Eigentum übertragen haben. Es macht ihn (…) zu einem absoluten Verteidiger Österreichs.“
Solidarität also und die Sozialpflichtigkeit von Eigentum waren demnach die wesentlichen weltanschaulich-ideologischen Voraussetzungen, welche zum Wohnbauförderungs-Gesetz von 1954 geführt haben. Die beiden Großparteien waren sich damals noch einig, dass jeder Bürger aufgefordert ist, über sein Eigeninteresse hinaus zu denken und zu handeln.
Blitzlicht-Ende
Fortsetzung folgt
Tags: Ruhsmann, Wohnbauförderung, Wohnpolitik