Forum Wohn-Bau-Politik
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Barbara Ruhsmann: Verfügt die österreichische Wohnungspolitik über ausreichend faktische Grundlagen?

Barbara Ruhsmann
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Barbara Ruhsmann

Über den Wohnungsbestand in Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck und die Frage: Verfügt die österreichische Wohnungspolitik über ausreichend faktische Grundlagen?

Im aktuellen Programm der österreichischen Bundesregierung „Zusammen. Für unser Österreich.“ sind im Kapitel „Justiz“ unter der Überschrift „Modernisierung des Wohnrechts“[1] eine Reihe von Maßnahmen aufgelistet, mit denen Österreichs Wohnrechte[2] verändert werden sollen. Vor allem die geplante „Modernisierung“ des Mietrechtsgesetzes (MRG) sorgte für Schlagzeilen. Die Aufhebung des Lagezuschlags-Verbots in Gründerzeitvierteln sowie die in Aussicht gestellte Möglichkeit, alte Wohnungen aus dem MRG-Richtwert-Regime herauszusanieren und in Folge zu einem marktkonformen Zins zu vermieten, weckte die Sorge, dass in Wien das Zinsniveau auf dem privaten Markt weiter ansteigen wird.  

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Barbara Ruhsmann und Jörg Wippel: Wiener Gemeindebau – Blick in die Vergangenheit mit Zukunft

Barbara Ruhsmann
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Barbara Ruhsmann und Jörg Wippel: Wiener Gemeindebau - Blick in die Vergangenheit mit Zukunft

1. Gemeindebauprogramm im Roten Wien

Wer durch die großen, alten Gemeindebauten der Zwischenkriegszeit spaziert – durch den Sandleitenhof oder den Karl-Marx-Hof – ist auch heute noch beeindruckt. In einer ungeheuren gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Architektur, Wirtschaft und Wissenschaft wurden binnen kürzester Zeit (zwischen 1920 und 1934) über 60.000 Wohnungen für die Arbeiter und ihre Familien errichtet, die zuvor entweder obdachlos oder unter katastrophalen hygienischen Bedingungen leben mussten. Dieses erste Wiener Wohnbauprogramm zeichnete sich durch eine Fülle baulicher und sozialer Innovationen aus: So waren die Anlagen zum Hof und nicht zur Straße hin orientiert, sie waren großzügig mit Grünflächen ausgestattet, verfügten über Büchereien, Kindergärten, Tröpferlbäder und Waschküchen. „Licht, Luft, Sonne“ – war einer der Leitgedanken bei der Errichtung.  

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Barbara Ruhsmann: Blitzlicht in die Historie V – Parlamentarische Enquete zum Wohnrecht 1991

Barbara Ruhsmann
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Blitzlicht in die Historie V

Parlamentarische Enquete zum Wohnrecht 1991

Am 26. April 1991 fand eine parlamentarische Enquete mit folgendem, etwas sperrigem Titel statt: „Rechtsbereinigung, Harmonisierung und Neugestaltung bundesgesetzlicher Wohnrechtsbestimmungen mit dem Ziel, ein zusammenfassendes Bundeswohngesetz zu schaffen“. Die Regierung Vranitzky/Busek (1990-1994) hatte sich vorgenommen, die Gesetzesmaterien der Wohnungs-Teilmärkte aufeinander abzustimmen bzw. überhaupt in Zusammenhang miteinander zu denken. Es sollte eine übersichtliche und verständliche Rechtslage für private Mietwohnungen, geförderte Wohnungen und Eigentumsobjekte geschaffen werden. Ziel der Enquete war es, eine breite Öffentlichkeit sowie ExpertInnen in den Reformprozess einzubinden.  

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Barbara Ruhsmann: Blitzlicht in die Historie IV: Bundeswohnrecht – Utopie und Kompromiss

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Blitzlicht in die Historie IV: Bundeswohnrecht – Utopie und Kompromiss

Aus der Sitzung des Nationalrates vom 21. Oktober 1993

Am 21. Oktober 1993 wird im Nationalrat über den Entwurf zum 3. Wohnrechtsänderungsgesetz debattiert, welches nicht nur Änderungen im Mietrecht, sondern genauso im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorsieht.  

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Barbara Ruhsmann: Blitzlicht in die Historie III – Mietrechts-Nervenkrisen

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Blitzlicht in die Historie III: Mietrechts-Nervenkrisen

Aus der Sitzung des Nationalrates vom 29. und 30. Juni 1967

Nachdem die Debatten um den ersten Tagesordnungspunkt – das neue Wohnbauförderungsgesetz – den ganzen Tag in Anspruch genommen haben, liegen die Nerven vieler Abgeordneter in den Abendstunden des 29. Juni 1967 bereits blank, als der zweite Punkt auf die Agenda kommt: das neue Bundesgesetz über die Änderung mietrechtlicher Vorschriften.  

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Jörg Wippel: Eröffnung Alpbacher Baukulturgespräche 2017

Barbara Ruhsmann
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Jörg Wippel: Eröffnungsrede Alpbacher Baukulturgespräche 2017

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich zu den Alpbacher Baukulturgesprächen zum Thema „Konflikt und Kooperation“ begrüßen. Die Baukulturgespräche begreife ich ein wenig als mein Kind. Ich habe sie vor zehn Jahren, damals noch mit Erhard Busek und Richard Kruspel sowie der Unterstützung von Hermann Knoflacher und Reinhard Seiß, auf den Weg gebracht. Nach der heurigen Veranstaltung werde ich mich langsam in eine Art von Ruhestand zurückziehen. Gestatten Sie mir zu Beginn einen kurzen Rückblick: Welche Themen standen seit der Gründung im Mittelpunkt? Im Grunde waren es in stetem Wandel drei Themenkomplexe, die uns immer wieder beschäftigt haben:
  1. Der Megatrend Urbanisierung: Nicht nur einmal stand die Frage nach menschengerechter Stadtentwicklung im Mittelpunkt.
  2. Raumordnung und -planung in Stadt UND Land verknüpft mit der dringlichen Frage, wie sozial und ökologisch nachhaltige Raumentwicklung im 21. Jahrhundert gestaltet werden kann.
  3. Die zentralen Fragen rund ums Wohnen: Leistbarkeit und Erreichbarkeit von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen und alle Geldbörsen, auch die kleinsten, sowie die notwendigen Eigenschaften von Wohnumfeldern.
Man könnte nun konstatieren, wir hätten uns 10 Jahre mit den immer gleichen Themen im Kreis gedreht und das wäre sogar richtig. Man kann daraus aber auch ableiten, dass trotz hervorragender Best-Practice-Beispiele in allen Bereichen und trotz besserem theoretischen Wissen breitenwirksame Lösungen für zentrale Herausforderungen fehlen:  

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Barbara Ruhsmann: Blitzlicht in die Historie II – Wohnen heißt „Leben im eigenen Haus“

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Blitzlicht in die Historie II: Wohnen heißt „Leben im eigenen Haus“

Aus der Sitzung des Nationalrates vom 29. Juni 1967

Seit der letzten gesetzlichen Änderung in Sachen Wohnbauförderung sind 13 Jahre vergangen. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen haben sich verändert. Die Parteien sind sich einig, dass es im Gesetz Adaptionen braucht. Aber welche das sein sollen, ist höchst umstritten. Dem neuen „Wohnbauförderungsgesetz 1968“ gehen heftige Debatten im Nationalrat voraus.  

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Barbara Ruhsmann: Blitzlicht in die Historie I – Geburtsstunde des Wohnbauförderungsbeitrags

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Blitzlicht in die Historie I: Geburtsstunde des Wohnbauförderungsbeitrags

Aus der Sitzung des Nationalrates vom 7. Juli 1954

7. Juli 1954: Im Parlament wird über eine Abänderung des Bundesgesetzes zur Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrags debattiert. Seit 1951 ist es in Österreich Gesetz, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag leisten. Doch die lukrierten Mittel reichten bei weitem nicht aus, um den Wiederaufbau rasch voranzutreiben.  

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Jörg Wippel: Wohnpolitische Zukunftsszenarien

Barbara Ruhsmann
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Jörg Wippel: Wohnpolitische Zukunftsszenarien

Statement im Rahmen des STANDARD-Wohnsymposiums "Zuständigkeit für Wohnpolitik", 23.2.2017, Wien

Ich stelle fest, dass die österreichische Wohn(bau)politik seit 1993 nicht mehr so bewegt war, wie sie sich gegenwärtig darstellt. Wir haben einen Finanzausgleich, der die Finanzierung der Wohnbauförderung komplett neu aufgestellt hat. Wir hatten einen Plan A, der auf eine Reform des Mietrechts fokussierte und auf eine Motivierung der gemeinnützigen Bauträger. Und jetzt haben wir ein datiertes neues Arbeitsprogramm der Regierung, in dem zwar kein Wort mehr über eine Wohnrechtsreform steht, dafür viel zur Baulandmobilisierung und sehr Neues betreffend der Mobilisierung des „schlafenden“ Eigenkapitals der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.  

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Jörg Wippel: Die EU-Politik und der soziale Wohnbau in Österreich

Barbara Ruhsmann
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Jörg Wippel: Die EU-Politik und der soziale Wohnbau in Österreich. Plädoyer für ein System mit mehr Treffsicherheit durch Vielfalt

(Referat, Alpbacher Baukulturgespräche 2016, Panel "Wohnbau und soziale Verantwortung: EU-Perspektiven und österreichische Praxis", 2.9.2016)

Sehr geehrte Damen und Herren, wissen Sie, wie viel Prozent Ihres Haushaltseinkommens Sie für Ihre Wohnkosten aufwenden? Der Durchschnittshaushalt gibt im EU-Vergleich knapp 20 Prozent seines Einkommens für Wohnkosten aus. Das ist nicht wenig, aber laut Forschung im leistbaren Bereich. Nun stellen Sie sich bitte vor, Sie müssten 40 % und mehr Ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden. So ergeht es nämlich den Haushalten mit niedrigen Einkommen – z. B. in den Niederlanden, in Schweden, in Deutschland, aber auch in Österreich, das durch die lange Tradition seines sozialen Wohnbaus eigentlich als Vorzeige-Wohnland gilt. Wie ist es um die soziale Treffsicherheit im sozialen Wohnbau Österreichs bestellt? Können die Vorgaben der EU zu einer notwendigen Reform der Wohnbauförderungspraxis hierzulande führen? Das sind die Fragen, um die es mir im Folgenden geht.  

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