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Elisabeth Weihsmann: Hände weg von der Gemeinnützigkeit

Barbara Ruhsmann
Allgemein

Elisabeth Weihsmann

Hände weg von der Gemeinnützigkeit

Eine Erwiderung auf Jörg Wippels Kommentar
Gemeinnützige – Erosion am Bau“

Vorweg möchte ich festhalten, dass ich Jörg Wippel als exzellenten Kenner der Wohnungswirtschaft überaus schätze. Trotzdem scheint mir der sehr umfangreiche Artikel in einigen Punkten ergänzungsbedürftig.

Unwidersprochen ist die Tatsache, dass die leider bisher getätigten Veräußerungen von BUWOG, WAG, Eisenbahner und anderen größtenteils aus Spekulationsgründen und nicht immer sauber geschehen sind. Immerhin sind sie zum Teil – wenn auch seit langem – gerichtsanhängig.

Ergänzungsnotwendig scheint auch die Tatsache, dass nicht nur gemeinnützige Bauträger (GBVs) mit öffentlichen Mitteln bedacht wurden, sondern auch gewerbliche Bauträger, insbesondere aus Mitteln für die Stadterneurung (Sanierung von Altbauten). Dass nach Auslaufen der Sperrfrist für die Höhe der zulässigen Miete die gewerblichen Bauträger die Mieten um ein Vielfaches erhöht haben, ist bekannt. Das könnte im Gegensatz bei GBVs nicht vorkommen.

Auch trifft die Aussage nicht ganz zu, dass im privaten Sektor bis vor 30 Jahren die „armen Leute“ zu Hause waren. Hier sei an das lautstark vorgetragene Argument erinnert, wonach die sogenannten Hofratswitwen billigst in den großen Wohnungen residieren und die armen Hausherren nur von Verlusten leben. Allerdings, dass ein Tausch auf eine kleinere Wohnung finanziell keinen Vorteil gebracht hätte, wurde verschwiegen.

Dass der freie Wohnungsmarkt für viele heute unerschwinglich ist, kann leicht durch die Lohnstatistiken nachvollzogen werden. Ohne Zweitverdienst meist des Partners sind diese Belastungen nicht leistbar. Im Gegenzug werden die sozialen Leistungen, aber auch Ausbau von Ganztagsschulen, Öffnungszeiten von Kindergärten, Ferienbetreuung u.v.m. gebremst.  Es erhebt sich die Frage, für wen werden dann die freifinanzierten Wohnungen gebaut? Besteht nicht dadurch die Gefahr einer Immobilienpleite?

Sozialer Wohnbau sichert den sozialen Frieden, das sei jenen Herren ins Stammbuch geschrieben, die meinen, die Wohnungen der GBVs mit fadenscheinigen Argumenten gewinnbringend erwerben zu können. Sie sollen im Sinne guter österreichischer Tradition und Stabilität die Finger davon lassen.

Die Verländerung der Wohnbauförderung ist nicht immer als geglückt anzusehen, was die Tatsache der je nach Bundesland unterschiedlichsten Qualitätsstandards, finanziellen (Zuschüsse, Laufzeiten) und rechtlichen Bedingungen beweist. Kein Geheimnis ist auch, das bei einigen Bundesländern der Wohnbauförderungstopf leer war und man darauf hin die Qualitätsanforderungen nicht nur immer mehr verkompliziert hat, sondern oft unsinnig in die Höhe geschraubt hat. Heute versucht man diese Auflagen abzumildern, um auch die späteren Bewirtschaftungskosten in Grenzen zu halten.

Wenn man über hohe Mieten spricht, wird kaum ausgesagt, dass sich diese mehr oder weniger zu 50 Prozent aus den Betriebskosten zusammensetzen. Einige Posten wie Wasser und Heizung werden teilweise schon nach Einzelverbrauch errechnet. Aber ansonsten ist die Inanspruchnahme von Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung ohne Nachdenken selbstverständlich. Aber man könnte durch Mülltrennung, bei Wasserverbrauch, gemeinsamer Grünflächenpflege in einer aktiven Hausgemeinschaft nicht unerhebliche Einsparungen erzielen. Hausverwaltungen sollten hier aktiver werden, auch was die pflegliche Behandlung der Bausubstanz betrifft. Rechtzeitige Reparaturen sparen viel Geld und tragen zur Zufriedenheit der Bewohner bei.

Wohnen ist nun mal etwas sehr Persönliches und nicht nur als Kapitalanlage und Geldvermehrung zu sehen.

Schon lange gefordert ist die Herausnahme von Grundsteuer und Versicherungsprämien aus dem Betriebskostenkatalog. Beides hat mit dem ursächlichen Betrieb eines Hauses nichts zu tun. Aus den Statistiken geht hervor, dass die Versicherungsprämien höher ausfallen, als die Hausreinigung samt Schneeräumung. Wer kassiert eigentlich die Provisionen?

Eine weitere langjährige, berechtigte Forderung ist die Abschaffung der Befristungen im MRG (gibt es übrigens bei GBVs nicht). Welcher Mieter investiert schon in eine Wohnung oder behandelt die Bausubstanz rücksichtsvoll, wenn man vielleicht nach 3 Jahren ausziehen muss oder sich die neue Miete nicht mehr leisten kann.

Meiner Meinung nach war auch die Möglichkeit, öffentlich geförderten Wohnraum mit einer Anwartschaft zur Übertragung in  Wohnungseigentum auszustatten, kontraproduktiv. Wohnungen werden dadurch oft gehortet und – ob rechtmäßig oder nicht – häufig vermietet. Beim Preis orientiert man sich an der Marktmiete. Sanktionen bei Zuwiderhandeln sind mir nicht bekannt. Diese Vorgangsweise ist im Speckgürtel von Wien keine Einzelheit, der Ruf nach mehr Eigentum seitens der Politik jedoch ungebrochen. Damit wird verfügbarer Wohnraum weiter eingeschränkt. Es erhebt sich auch die Frage, ob die Förderung von Einfamilienhäusern noch zeitgemäß ist, nämlich ohne Berücksichtigung der vorhandenen Grundstücksressourcen, der zu schaffenden Infrastruktur, Probleme bei Scheidungen oder Arbeitslosigkeit usw. Der sinnvolle Bau von verdichtetem Flachbau ist obsolet geworden.

Der Vorschlag, dass der „unabhängig agierende“ Bund die Verhinderung weiterer Verkäufe von GBVs stoppen könnte, hängt vom Willen ab, Volksvermögen zu schützen. Ob dies im Sinne der derzeitigen Ausrichtung der Regierung möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Gehen wir nicht wieder in die Richtung „mehr Privat, weniger Staat“? So nach dem Slogan: Schützen wir die Vermögenden, vergessen wir auf die Kleinen.

Benötigt wird daher ein klares Bekenntnis zur gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, ohne Änderungen des derzeitigen Gemeinnützigkeitsgesetzes, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat!

Elisabeth Weihsmann war Geschäftsführerin und bis 2000 Vorsitzende der Geschäftsführung der gemeinnützigen WBV-GPA.

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